Thema Explosionsschutz betrifft alle Betreiber von abwassertechnischen Anlagen

Nicht nur komplexe Anlagen mit anaerober Stabilisierung und Faulgasverwertung sondern auch einfache Regenrückhaltebecken und das öffentliche Abwasserkanalnetz unterliegen den EX-Bestimmungen.

Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist der sogenannte Normalbetrieb, für den die entsprechenden Schutzmaßnahmen festzulegen sind. Mit dazu gehören auch betriebsübliche Störungen.

Dies bedeutet gem. DWA-M 217, dass sogar die unbefugte oder unfallbedingte Einleitung von Otto-Kraftstoffen in die Kanalisation als Teil des Normalbetriebs anzusehen sind. Dementsprechend müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um eine Zündgefahr zu vermeiden.

Insbesondere bei Probenahmegeräten ist im Weiteren das Thema Zonenverschleppung bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten. Das heißt nicht nur der Aufstellungsort ist EX-relevant sondern auch, ob durch die Probenahme, explosionsfähige Gasgemische im Innern des Probenehmers entstehen können. Sei es durch die Proben selbst oder durch den Ansaugvorgang.

Gerade das aktuelle Ereignis bei Covestro im Raum Leverkusen zeigt leider wieder mal, wie wichtig es ist die Gefährdung einer explosionsfähigen Gasatmosphäre nicht zu unterschätzen.

Es gibt die technischen Möglichkeiten Probenehmer- und Messtechnik sicher zu konstruieren, um eine Gefährdung der Explosion beim Einsatz dieser Geräte zu vermeiden. Die umfangreichen ATEX/IECEX Normen geben hierbei die Richtlinien vor, um Geräte entsprechend sicher zu entwickeln, zu produzieren und auch zu betreiben. Natürlich ist der technische Aufwand höher als bei einem Standardindustriegerät und damit auch der Preis. Rechnet man aber diesen Aufpreis über die Laufzeit der Geräte, wird schnell klar, dass dieser „kleine“ Aufpreis einem die Sicherheit wert sein sollte.